Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


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Inhalt: Eckpunkte der Ausbildung

Die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beginnt jeweils am 1. Oktober eines jeden Jahres. Die Anzahl der einzustellenden Referendarinnen/Referendare orientiert sich in der Regel am tatsächlichen Personalbedarf der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

Ausbildungsbehörden sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg. Als erfolgreicher Bewerber oder Bewerberin werden Sie zum Referendar/zur Referendarin im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Die Ausbildungszeit dauert 24 Monate zuzüglich der Prüfungszeit.

Das Beamtenverhältnis endet mit dem Tag, an dem die Laufbahnprüfung bestanden oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekannt gegeben wird.

Den Ausbildungsablauf finden Sie in dem jeweiligen Ausbildungsrahmenplan:

Zu Beginn wird ein individueller Ausbildungszeitplan gemeinsam mit Ihnen erstellt.

Ihre Ausbildung findet in unterschiedlichen Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes statt. Persönliche Wünsche können hierbei Berücksichtigung finden. Die Ausbildung beschränkt sich nicht nur auf den Geschäftsbereich der zugewiesenen Ausbildungsdirektion, sondern findet ggf. auch direktionsübergreifend statt. Hierbei soll möglichst der Küsten- und Binnenbereich kennengelernt werden.

Die praktische Ausbildung wird durch Lehrgänge und Exkursionen ergänzt. Die Lehrgänge werden i.d.R. in der Sonderstelle für Aus- und Fortbildung (SAF) der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Hannover durchgeführt.