Inhalt: Voraussetzungen
Ihre persönlichen Vorraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes sind:
- die gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis
gem. § 7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz ( BBG); - das Höchstalter zum Beginn des Vorbereitungsdienstes beträgt derzeit 50 Jahre;
- der Nachweis der körperlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung;
- die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses;
- der Führerschein und die Bereitschaft zum Führen eines Fahrzeuges.
Fachliche Voraussetzung für Ihre Zulassung ist ein abgeschlossenes Bachelor Studium
- an einer Hochschule,
- Universität oder
- an einer anderen Bildungseinrichtung, die diesen gleichgestellt ist.
Für die Ausbildung in der Fachrichtung Bautechnik werden Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die Bauingenieurwesen – insbesondere mit der Vertiefung Wasserbau, Grundbau oder konstruktiver Ingenieurbau – studiert haben.
Für die Ausbildung in der Fachrichtung Maschinentechnik werden Bewerber und Bewerberinnen eingestellt, die Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik, Schiffbau etc. studiert haben.