Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


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Inhalt: Besoldung nach der Ausbildung

Nach erfolgreich abgeschlossener Anwärterzeit können Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ernannt werden. Ihre Amtsbezeichnung lautet dann: Technischer Regierungsoberinspektor bzw. Technische Regierungsoberinspektorin. Das entspricht der Besoldungsgruppe A10. Je nach anrechenbaren Vordienstzeiten werden Sie einer (Erfahrungs-) Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe zugeordnet. Vordienstzeiten sind Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, also keine Ausbildungs- oder Studienzeiten. Die Festsetzung erfolgt individuell, die aktuellen Beträge können Sie der Anlage IV zur Bundesbesoldungsordnung A entnehmen.


Nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können Sie bis zum Endamt der Laufbahn (Besoldungsgruppe A13) aufsteigen. Ämter ab der Besoldungsgruppe A 12 werden nach Ausschreibung und Auswahlverfahren vergeben.

Grundgehalt 2.558,61 Euro  
ggf. Verheiratetenzuschlag 119,68 Euro bzw. 222,01 Euro (verheiratet/1 Kind)*
Summe 2678,29 Euro  

Individuelle Berechungen können Sie mit dem Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes durchführen.

*Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 318,84 Euro