Inhalt: Besoldung nach der Ausbildung
Nach erfolgreich abgeschlossener Anwärterzeit können Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ernannt werden. Ihre Amtsbezeichnung lautet dann: Technischer Regierungsoberinspektor bzw. Technische Regierungsoberinspektorin. Das entspricht der Besoldungsgruppe A10. Je nach anrechenbaren Vordienstzeiten werden Sie einer (Erfahrungs-) Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe zugeordnet. Vordienstzeiten sind Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, also keine Ausbildungs- oder Studienzeiten. Die Festsetzung erfolgt individuell, die aktuellen Beträge können Sie der Anlage IV zur Bundesbesoldungsordnung A entnehmen.
Nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können Sie bis zum Endamt der Laufbahn (Besoldungsgruppe A13) aufsteigen. Ämter ab der Besoldungsgruppe A 12 werden nach Ausschreibung und Auswahlverfahren vergeben.
| Grundgehalt | 2.558,61 Euro | |
| ggf. Verheiratetenzuschlag | 119,68 Euro | bzw. 222,01 Euro (verheiratet/1 Kind)* |
| Summe | 2678,29 Euro |
Individuelle Berechungen können Sie mit dem Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes durchführen.
*Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 102,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 318,84 Euro