Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


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Inhalt: Nachweise, Aufgaben und Beurteilungen während der Ausbildung

Nachweise

Aufgaben

  1. Fachrichtung Bautechnik:
    In den Ausbildungsabschnitten I und II ist jeweils eine schriftliche Ausarbeitung anzufertigen (§ 19 LAP-gtDWSVV)
  2. Fachrichtung Maschinentechnik
    In den Ausbildungsabschnitten I und III ist jeweils eine schriftliche Ausarbeitung anzufertigen (§ 19 LAP-gtDWSVV)

Beurteilungen

Gesamtbeurteilung