Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


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Inhalt: Laufbahnprüfung

In der Laufbahnprüfung haben die Anwärterinnen und Anwärter nachzuweisen, ob und wie sie die Ziele der Ausbildung erreicht haben. Die Laufbahnprüfung gliedert sich wie folgt:

drei schriftliche Aufsichtsarbeiten (§27 LAP-gtDWSVV) aus den Bereichen:
  1. Fachbezogene Verwaltung
  2. Bau und Unterhaltung/Maschinentechnik
  3. Allgemeine Verwaltung und allgemeine Rechtsgrundlagen
an 3 Tagen je 4 Stunden
eine mündliche Prüfung (§29 LAP-gtDWSVV) aus den Bereichen
  1. Fachbezogene Verwaltung
  2. Bau und Unterhaltung/Maschinentechnik
  3. Allgemeine Verwaltung und allgemeine Rechtsgrundlagen
je 15 bis 20 Minuten
ein Vortrag (§29 LAP-gtDWSVV):
  1. freier Vortrag
    (das Thema wird von der Kommission vorgegeben,
    die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten)
5 bis 10 Minuten