Inhalt: Eckpunkte der Ausbildung
Die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen technischen Dienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beginnt am 1. April eines jeden Jahres. Ausbildungsbehörden sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg.
Als erfolgreicher Bewerber oder Bewerberin werden Sie zum Technischen Regierungsoberinspektoranwärter bzw. zur Technischen Regierungsoberinspektoranwärterin im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Die Ausbildungszeit dauert 18 Monate.
Das Beamtenverhältnis endet mit dem Tag, an dem die Laufbahnprüfung bestanden oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekannt gegeben wird.
Den Ausbildungsablauf finden Sie in dem jeweiligen Ausbildungsrahmenplan:
Zu Beginn wird ein individueller Ausbildungszeitplan für Sie erstellt.
Ihre Ausbildung findet in unterschiedlichen Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes statt. Persönliche Wünsche können hierbei Berücksichtigung finden. Die Ausbildung beschränkt sich meistens auf den Geschäftsbereich der zugewiesenen Ausbildungsdirektion.
Die praktische Ausbildung wird durch Lehrgänge und Exkursionen ergänzt. Die Lehrgänge werden i.d.R. in der Sonderstelle für Aus-und Fortbildung (SAF) der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Hannover durchgeführt.