Inhalt: Oberbehörden
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird bei ihren fachlichen Aufgaben durch Oberbehörden unterstützt. Hierzu zählen:
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
mit Sitz in Karlsruhe und Dienststellen in Hamburg und Ilmenau ist das zentrale Institut der
WSV für die gesamte praktische und technisch-wissenschaftliche Versuchs- und Forschungsarbeit auf
den Gebieten Bautechnik, einschließlich der Gestaltung von Bauwerken, Geotechnik, Wasserbau im
Binnenbereich und Wasserbau im Küstenbereich, einschließlich der Schiffstechnik. Sie ist zugleich die
zentrale Dokumentations- und Informationsstelle für diese Fachgebiete.
In der Dienststelle Ilmenau wurde zum 1. Januar 2008 das Dienstleistungszentrum Informationstechnik im Geschäftsbereich des BMVBS unter der Bezeichnung "Dienstleistungszentrum für Informationstechnik der BVBS (DLZ-IT)" eingerichtet.
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
ist eine im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
eingerichtete Bundesoberbehörde mit Sitz in Koblenz.
Sie ist das wissenschaftliche Institut des Bundes für die Forschung auf den Gebieten
Gewässerkunde, Wasserbewirtschaftung, Gewässerschutz und Ökologie. Die Dienststelle berät
die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie die Bundesministerien und deren nachgeordnete
Dienststellen in Grundsatz- und Einzelfragen.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
dessen Aufgabenbereich sich auf die Themen Allgemeine Schifffahrtsdienste,
Navigationsausrüstung, Funkanlagen, Seevermessung, Nautischen Informationsdienst,
Meereskundliche Dienste und Untersuchungen sowie Meeresumweltschutz konzentriert. Im
Gegensatz zu den wissenschaftlichen Instituten BAW und BfG nimmt das BSH konkrete
administrative Aufgaben im See- und Küstenbereich wahr.
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)
hat die Aufgabe, die Vorsorge für die Sicherheit der Seefahrt einschließlich des damit
untrennbar im Zusammenhang stehenden Arbeitsschutzes von Beschäftigten auf Seeschiffen
und des Umweltschutzes auf See durch die Untersuchung schaden- oder gefahrenverursachender
Vorkommnisse unter Einhaltung der darauf bezogenen geltenden internationalen
Untersuchungsregelungen zu verbessern.