Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


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Inhalt: Schifffahrtsabgaben

Für die Benutzung der Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen im Binnenbereich werden Schifffahrtsabgaben erhoben. Die Abgabenpflicht entsteht im Wesentlichen für die Beförderung von Gütern oder Personen.

Rhein, Donau, Elbe und Oder sind abgabenfrei.

Die Höhe der Abgaben und das entsprechende Erhebungsverfahren sind in den jeweiligen Tarifen und Ausführungsbestimmungen geregelt. Tarife

Bundesweit fallen so an rund 135 Schleusen monatlich ca. 23.000 Belege an.