Inhalt: Schifffahrtsabgaben
Für die Benutzung der Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen im Binnenbereich werden Schifffahrtsabgaben erhoben. Die Abgabenpflicht entsteht im Wesentlichen für die Beförderung von Gütern oder Personen.
Rhein, Donau, Elbe und Oder sind abgabenfrei.
Im gegenwärtigen Verfahren muss der Schiffsführer jeweils an der ersten Schleuse eines Tarifbereichs Abgabenerklärungen und sonstige im Tarif vorgeschriebene Belege vorlegen und sich die Richtigkeit der Deklaration an der zuletzt durchfahrenen Schleuse bestätigen lassen.
Bundesweit fallen so an rund 135 Schleusen monatlich ca. 23.000 Belege an.